Wird zu Lebzeiten für den Todesfall nichts geregelt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Eine Einflussnahme auf die Verteilung des Erbes und die steuerlichen Konsequenzen ist dann nicht mehr möglich. Das muss jedoch nicht sein. Wenn Sie das Thema frühzeitig angehen, ist es möglich Ihre Vorstellungen und Wünsche bei der Vermögensübertragung (privat und/oder betrieblich) auf die nachfolgende Generation und/oder den Ehepartner umzusetzen und steuerliche Gestaltungsräume auszunutzen. Gerne stellen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten dar und begleiten Sie dabei das bestehende Recht sinnvoll zu nutzen.
Unser Angebot – Ihr Nutzen
• Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
• Steuerliche Bewertung Ihres Privat/-Betriebsvermögens
• Erbschaft- und schenkungsteuerliche Gestaltungsberatung*
* ggf. in Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt/Notar oder einem unserer Netzwerkpartner